Städtebauliche Planung

Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2015 den Änderungs-Bebauungsplan Nr. 43.19.1 "Glückstein-Quartier" beschlossen.
Er trat am 13.08.2015 in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 43.19.1 „Glückstein-Quartier" ersetzt in Teilbereichen den bestehenden Bebauungsplan Nr. 43.19 „Neues Stadtquartier am Hauptbahnhof/Mannheim 21". Bei den Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 43.19 „Neues Stadtquartier am Hauptbahnhof/Mannheim 21“ in Mannheim-Lindenhof, die nicht durch den vorliegenden Änderungsbebauungsplan erfasst werden, bleibt das bestehende Planungsrecht
unberührt.

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